Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Ticket- und Einlassbedingungen „Bühnenfieber“

  1. Veranstalter

    Veranstalter des Events „Bühnenfieber“ ist:

    Buss Visuals & Productions
    Inhaber: Alexander Buss
    Anxbachstraße 16
    53562 Sankt Katharinen
    E-Mail: event@alexbuss.de

  2. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen

    Das Absenden des Reservierungsformulars stellt ein verbindliches Angebot des Bestellers dar.
    Der Vertrag kommt mit Übersendung der Zahlungsaufforderung durch den Veranstalter per E-Mail zustande.
    Der fällige Betrag ist innerhalb von 4 Kalendertagen per Überweisung zu begleichen. Geht der Betrag nicht fristgerecht auf dem angegebenen Konto ein, ist der Veranstalter berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die reservierten Tickets wieder für den Verkauf freizugeben.
    Nach vollständigem Zahlungseingang erhält der Besteller die endgültige Buchungsbestätigung samt Ticketnummer(n) per E-Mail.

  3. Ausschluss des Widerrufsrechts (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB)

    Da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Der Umtausch oder die Rücknahme bezahlter Tickets ist ausgeschlossen.

  4. Ausfall, Verlegung oder Programmänderungen

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm, die Besetzung der Acts sowie die Einlass- und Beginnzeiten aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Erkrankung von Künstlern, behördliche Vorgaben) in einem für die Besucher zumutbaren Rahmen zu ändern. Ein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Ticketpreises besteht in diesen Fällen nicht.
    Bei einer vollständigen Absage des Events wird der gezahlte Ticketpreis erstattet. Im Falle einer zeitlichen Verlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den Nachholtermin; Besuchern, die den Ersatztermin nachweislich nicht wahrnehmen können, wird der Ticketpreis erstattet.

  5. Haftung

    Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Weitergehende Schadensersatzansprüche – insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten – sind ausgeschlossen.

  6. Jugendschutz und Hausrecht

    Es gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Besuchern unter 16 Jahren wird der Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet („Muttizettel“ und Vorlage der gültigen Ausweisdokumente zur Altersüberprüfung).
    Am Einlass finden Ausweiskontrollen statt.
    Dem Ordnungspersonal und den Sicherheitskräften steht das Hausrecht zu. Den Anweisungen des Personals ist zwingend Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstößen oder sicherheitsgefährdendem Verhalten kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis vom Veranstaltungsgelände ausgesprochen werden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht.

  7. Foto- und Videoaufnahmen

    Auf der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke der Dokumentation und der Berichterstattung (auch auf Social-Media-Kanälen) angefertigt.